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Gesetzliche Impfpflicht bei Hühner und Puten

Besitzer von Hühnern und Puten sind gesetzlich verpflichtet, alle ihre Tiere gegen die Newcastle-Krankheit regelmäßig impfen zu lassen. Der Tierarzt muss den Bestand regelmäßig anschauen. Daher gibt es ab sofort einen Betreuungsvertrag mit unserer Tierärztin. Diese benötigt die Adresse, Tierzahl und ggf. Rasse.
Wir dürfen nur noch Impfstoff an Geflügelhalter abgeben, die mit dem Betreuungsvertrag einverstanden sind und diesen unterschrieben haben.
Alle Intressierten, die dazu Fragen haben, können sich gerne bei Ingrid Lentz erkundigen unter Telefon 07127/ 925861

Termin zum Vormerken:

Geflügelimpftermine 2024 gegen Newcastle-Krankheit (atypische Geflügelpest)

 

Samstag, 2. März 

Samstag, 1. Juni

Samstag, 7. September

Samstag, 7. Dezember

 

jeweils 9:00 Uhr an der Zuchtanlage

 

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